Verordnung
Um ergotherapeutische Leistungen zu erhalten, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Das Formular zur ärztlichen Verordnung wird vom Ergotherapeutinnen-Verband (EVS) herausgegeben. Klicken sie unten auf die Vorschau, um das Formular von hier herunterzuladen. Die ärztlich verordnete Ergotherapie wird von der Grundversicherung der Kranken-, Unfall und Sozialversicherungen übernommen. Gemäss den Tarifverträgen werden die erbrachten Leistungen direkt den Versicherungen in Rechnung gestellt. Die Krankenkassen fordern, wie üblich, 10 % des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt vom Patienten zurück. Wenn Sie ohne ärztliche Verordnung Ergotherapie beanspruchen wollen, wird Ihnen der Betrag für die Therapie direkt verrechnet und von keiner Versicherung zurückerstattet (Selbstbezahler).